Förderung

Fördergelder für Selbsthilfegruppen

Gesetzliche Krankenkassen müssen Selbsthilfegruppen fördern. Das ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches in Paragraph 20h festgeschrieben. Aber es gibt Voraussetzungen: Das Thema der Gruppe muss mit Gesundheit zu tun haben. Auf der Internetseite – www.selbsthilfe-rlp.de – finden Sie  ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, die gefördert werden. Zusätzlich muss die Gruppe  weitere festgelegte Kriterien erfüllen: Beispielsweise muss die Arbeit in den Gruppen von Betroffenen für Betroffene gemacht werden oder die Selbsthilfegruppe muss offen für neue Mitglieder sein.

 Es gibt drei Fördermöglichkeiten:

  • Pauschalförderung
  • Grundbedarfsförderung
  • Projektförderung

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung fördert die „normale Gruppenarbeit“. Darunter fallen zum Beispiel  die Bezuschussung der Raummiete oder Ausgaben für Computer, Briefmarken oder Kopien.                        In Rheinland-Pfalz haben sich alle gesetzlichen Krankenkassen geeinigt und geben Fördergelder in einen Topf. Der Fachbegriff lautet: kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Jeweils eine Krankenkasse ist für den Zeitraum eines Jahres Ansprechpartner für die Pauschalförderung. In diesem Jahr, 2016, sowie im kommenden Jahr 2017 müssen die Anträge alle an die AOK-Rheinland-Pfalz/Saarland gesendet werden.
Der  letzte Tag im Februar ist immer Stichtag, um die Anträge für die Pauschalförderung abzugeben.

Grundbedarfsförderung

Grundbedarfsförderung, auch vereinfachtes Verfahren genannt, kann beantragt werden, wenn die Gruppe nicht mehr als 300 Euro pro Jahr benötigt. Die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben am Jahresende sowie das Vorlegen von Belegen fallen weg. Ein zusätzlicher Antrag auf Pauschalförderung kann allerdings nicht gestellt werden.

Projektförderung

Projekte, die nicht zum Gruppenalltag gehören, können gefördert werden. Beispielsweise wenn eine Gruppe plant, einen Ratgeber zu veröffentlichen, Seminare für Patienten anzubieten oder Geld für einen Infostand benötigt. Die Projektförderung ist ein Zuschuss für außergewöhnliche Kosten und jede Krankenkasse entscheidet individuell, ob sie das Projekt fördert oder nicht. Hier spricht man von kassenindividueller Förderung.

Weitere Infos zur Förderung von Selbsthilfegruppen erhalten Sie bei Ihrer Selbsthilfe-Kontaktstelle oder unter www.selbsthilfe-rlp.de.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbsthilfe-Kontaktstellen beraten Sie persönlich über Fördermöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.